1993 wurde die bundeseigene Liegenschaft privatisiert. Trotz mehrfach wechselnder Eigentümer blieben bauwerkserhaltende Maßnahmen jedoch aus.
Deshalb musste 1996 eine dringend notwendige Notsicherung des Daches auf der Grundlage der Denkmalschutzgesetzgebung als Ersatzvornahme durchgesetzt werden.