Sie haben Medien beschädigt oder verloren?

In diesem Fall sind Sie nach Entgelt- und Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek der Stadt Zwickau vom 30. Oktober 2014 § 8 ersatzpflichtig.

Bitte melden Sie sich an der Ausleihtheke. Bringen Sie das beschädigte Medium mit. Wir werden dann die Beschädigung bzw. den Verlust aufnehmen.

Sie erhalten vom Bibliotheksmitarbeiter alle benötigten Informationen, um ein Ersatzexemplar beschaffen zu können. Bitte kaufen Sie nicht eigenständig einen Ersatz, da ggf. enge Vorgaben seitens der Bibliothek zur Auflage und Ausgabe bestehen.

Sie haben vier Wochen Zeit, um einen Ersatz zu beschaffen und bei uns abzugeben. Sollte diese Zeit nicht ausreichen oder der gewünschte Titel nicht beschaffbar sein, reicht eine kurze Rückmeldung in der Stadtbibliothek. Es wird dann ggf. der Zeitraum verlängert und/oder ein anderer Titel benannt.

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